Unwissen – Unglauben – Unwahrheiten

 

Impfinformation

Impfgegner machte keinen Stich

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2006-04-06, 21:37 [Thursday]

… Lanka und Rosenheim – mal wieder …

Impfgegner Lanka kann nicht punkten
Impfgegner Lanka kann nicht punkten
Traunstein/Rosenheim (kd) – Einen Richter und einen Staatsanwalt beleidigte der 42-jähriger promovierter Diplommolekularbiologe ∴Stefan Lanka, ein erklärter Impfgegner aus Stuttgart, anlässlich eines Prozesses des Amtsgerichts Rosenheim im Dezember 2002 gegen einen Mitstreiter aus Dortmund im Kampf gegen das Impfen von Kindern.

Dafür erntete der 42-Jährige im August 2003 einen Strafbefehl. Auf seinen Einspruch dagegen verurteilte ihn das Amtsgericht Rosenheim Mitte Juni 2005 dennoch wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Das wollte der Angeklagte nicht akzeptieren und legte Berufung zum Landgericht Traunstein ein.

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Ein fataler Lügner

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2005-10-12, 11:30 [Wednesday]

… Impfgegner Lanka bei der taz …

Stefan Lanka: Eitler Gockel ohne Substanz
Stefan Lanka: Eitler Gockel ohne Substanz
Der Medizinanalyst ∴Stefan Lanka zweifelt an der Existenz des Vogelgrippe-Virus, denn der sei bisher nicht direkt nachweisbar. Der Virologe hält auch nichts von Impfungen.

taz: Herr Lanka, Sie sind ein vehementer Kritiker der Virus-Hypothese bei der Vogelgrippe. Wieso?

Stefan Lanka: Bis heute ist das behauptete Virus isoliert und nicht fotografiert worden. Die Gretchenfrage lautet: Auf welche konkreten Publikationen berufen sich die verantwortlichen Wissenschaftler? Wurde das Virus isoliert und charakterisiert – und wo ist das dokumentiert? Doch so eine Publikation gibt es überprüfbar nicht.

Virologen etwa vom Friedrich-Loeffler-Institut für Tierschutz sagen, das Virus sei durch elektronenmikroskopische Untersuchungen nachweisbar.

Das ist eine fatale Lüge mit dramatischen Folgen.

[Anm. d. R. ... und das ist nichts weiter als eine unsubstantiierte Behauptung]

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Die üblen Beleidigungen des Herrn Lanka

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2005-06-17, 21:28 [Friday]

… Schimpfender Lanka vor Gericht …

Stefan Lanka - ein Leben im Wahngefängnis
Stefan Lanka - ein Leben im Wahngefängnis
Rosenheim/Landkreis – Es hätte die große Show des Dr. ∴Stefan Lanka aus Stuttgart werden sollen. Es wurde aber der Nachmittag von Richter Herbert Schäfert aus Rosenheim. Bei der dreieinhalbstündigen Verhandlung vor dem hiesigen Amtsgericht in Sachen “Bundesrepublik Deutschland gegen Dr. Stefan Lanka” ließ sich der souveräne Amtsrichter nicht eine Sekunde aus der Reserve locken.

Obwohl der 42-jährige Angeklagte während der gesamten Verhandlung versuchte, den Gerichtssaal als Bühne für seine Anti-Impf-Kampagne zu nutzen, verlor Schäfert nie die Ruhe und konterte alle verbalen Attacken mit bajuwarischer Gelassenheit. Er verurteilte den Angeklagten schließlich zu 900 Euro Geldstrafe. Stefan Lanka hatte vor gut zweieinhalb Jahren bei einem anderen Prozess das Gericht übelst beschimpft.

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Der Fall Jeanna Giese

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2005-05-22, 14:49 [Sunday]

… einzigartiger Fallbericht aus den USA …

Fledermäuse als Infektionsquelle
Fledermäuse als Infektionsquelle
Tollwut ist eine virale Erkrankung des Zentralnervensystems, die nach Ausbruch der klinischen Krankheitszeichen zum Tod führt. Der Erreger ist das Rabiesvirus, Genus Lyssavirus, aus der Familie der Rhabdoviridae. In der wissenschaftlichen Literatur wurden bisher nur fünf Fälle beschrieben, in denen es nach einer klinisch manifesten Tollwutinfektion zum Überleben der Betroffenen kam. Vier dieser Personen hatten vor dem Ausbruch der Erkrankung bereits eine Postexpositionsprophylaxe (PEP) als kombinierte Wutschutzbehandlung erhalten, ein Erkrankter war geimpft worden. Nach überstandener Erkrankung blieben bei vier Personen neurologische Defizite zurück.

Aus den USA wurde nun kürzlich die Erkrankung eines 15-jährigen Mädchens ohne Todesfolge bekannt. Das Mädchen hatte weder eine PEP erhalten, noch war es geimpft worden. Da es sich um den ersten dokumentierten Fall eines Überlebens nach klinisch manifester Tollwutinfektion handelt, wird nachfolgend der Verlauf dieser Infektion beschrieben:

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Kranke müssen draußen bleiben

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2005-04-01, 21:25 [Friday]

… wenn Kinderkrankheiten nicht harmlos verlaufen …

Warnung vor Infektionskrankheiten
Warnung vor Infektionskrankheiten
Bis zum 29.03.2005 wurden im Rahmen des Masernausbruchs in Hessen insgesamt 173 Fälle von Masernerkrankungen überwiegend bei Kindern, aber auch bei Jugendlichen und Erwachsenen gemeldet. Von 166 Erkrankten konnte der Impfstatus in Erfahrung gebracht werden. 161 (97%) waren nicht geimpft. Von den insgesamt 173 Fällen mußten 20 Erkrankte wegen Komplikationen oder schwerer Verläufe stationär behandelt werden (11,5%). 5 (3%) Patienten mit bekanntem Impfstatus erkrankten trotz vorheriger Immunisierung.

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BSG: Entschädigung für Impfschaden durch Pockenimpfung

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2004-12-27, 22:29 [Monday]

… …

Eine 1950 geborene Frau erlitt in Folge einer 1951 durchgeführten Pockenimpfung einen Gesundheitsschaden. Im März 1988 beantragte sie beim Land Rheinland-Pfalz Impfschadensversorgung, die ihr für die Zeit vom 01.03.1988 an nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 100 v. H. gewährt wurde. Das auf Versorgung von einem früheren Zeitpunkt an gerichtete Begehren blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Zwischenzeitlich ist in einem Zivilprozess wegen Amtspflichtverletzung rechtskräftig festgestellt worden, dass das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet ist, der Frau sämtlichen Schaden zu ersetzen, der ihr dadurch entstanden ist bzw. noch entsteht, dass ihr keine Entschädigungsleistungen nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG) sowie nach dem allgemeinen Aufopferungsanspruch bzgl. des am 04.06.1951 eingetretenen Pockenimpfschadens für die Zeit bis einschließlich Februar 1988 gewährt worden sind, soweit die Schäden nicht von einem etwaigen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch nach dem BSeuchG in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erfasst sind.
Mit ihrer Revision gegen das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz machte die Frau geltend, ihr stehe im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs Versorgung seit dem 01.01.1984 zu. Ihre späte Antragstellung beruhe darauf, dass amtliche Stellen des Landes Rheinland-Pfalz ihre Auskunfts- und Beratungspflichten verletzt hätten.
Die Revision der Frau ist nach dem Urteil des BSG vom 16.12.2004 – B 9 VJ 2/03 R – erfolgreich gewesen. Nachdem die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat – entsprechend dem Ergebnis des Zivilprozesses – die für einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch bedeutsamen Tatsachen unstreitig gestellt hatten, ist der Frau auch für die Zeit von Januar 1984 bis Februar 1988 Beschädigtengrundrente nach einer MdE um 100 v. H. und Berufsschadensausgleich zugesprochen worden.

Quelle: DER BETRIEB, 27.12.2004

Übernommen von:

Links:

Tierischer Tod

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2004-09-24, 16:33 [Friday]

… wenn sie nicht rechtzeitig behandelt wird …

Foto: Heribert Weber
an Tollwut verstorben
Jener 23-jährige Steirer, der in Marokko von einem tollwütigen Hund gebissen worden ist, ist der schrecklichen Krankheit erlegen. Nick Ullmann aus Judendorf ist am Donnerstagnachmittag in der Uniklinik in Graz gestorben.

Thomas Bieber vom Landeskrankenhaus erzählte Krone.at: “Wir haben alles versucht.” Dennoch habe man seit der Diagnose der entsetzlichen Krankheit davon ausgehen müssen, dass der 23-Jährige nicht überlebt. Der Befall des Gehirns sei zu weit fortgeschritten gewesen, am Donnerstag sei der Hirntod eingetreten.

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Vater stirbt an Kinderkrankheit

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2003-10-24, 22:08 [Friday]

… nachdem er sich bei seiner 5-jährigen Tochter ansteckte …

Nachdem ein 5-jähriges Mädchen an Windpocken erkrankt war, erkrankten nach Ablauf der Inkubationszeit auch der 37-jährige Vater und ein 3-jähriges Geschwisterkind. Der Vater war nach Angaben der Familie bisher nicht an Windpocken erkrankt. In seiner Anamnese waren keine chronischen Erkrankungen oder Einschränkungen der Funktion des Immunsystems bekannt. Die Erkrankung begann mit einem allgemeinen Krankheitsgefühl und ersten typischen Effloreszenzen. An den folgenden beiden Tagen traten bei allgemeiner Abgeschlagenheit „einschießende Schmerzen“ hinter dem rechten Ohr und abdominelle Beschwerden hinzu.

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Impfgegner Lanka erhält Strafanzeige

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2002-12-12, 21:51 [Thursday]

… weil er im Prozeß gegen Karl Krafeld austickte …

Stefan Lanka, Impfgegner, klein-klein Verlag
Stefan Lanka, Impfgegner, klein-klein Verlag
Schon wieder Anzeige gegen einen Impfgegner Rosenheim (la) – Nach der Verurteilung des 52-jährigen Impfgegners Karl Krafeld aus Dortmund wegen Beleidigung und Ehrverletzung durch das Rosenheimer Amtsgericht am Montag – er hatte, wie berichtet, einen Rosenheimer Arzt mit einem “Terroristen” verglichen – wurde erneut ein Impfgegner wegen Beleidigung angezeigt.

Der Mann war, wie ebenfalls berichtet, noch im Gerichtssaal festgenommen worden, nachdem er Richter und Staatsanwalt übel beschimpft hatte. Eine Polizeistreife brachte ihn anschließend im Streifenwagen zur Direktion, wo seine Personalien festgestellt wurden.

Es handelt sich um einen 39-jährigen Doktor der Biologie und Virologie aus Stuttgart (Stefan Lanka). Danach wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet nun ein Verfahren wegen Beleidigung eines Staatsanwalts und Richters.

Die Kampagne der Impfgegner gegen Rosenheimer Ärzte hatte bereits im vergangenen Jahr für großen Wirbel und Empörung gesorgt.

Quelle:
Oberbayerisches Volksblatt (OVB) online: Ermittlungsverfahren gegen Lanka. Hinweis: Linkumstellung seither, Link defekt, auch im Archiv des OVB nicht erreichbar)

Krimineller Krafeld

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2002-12-11, 21:09 [Wednesday]

… Impfgegner von Gericht verurteilt …

Rosenheim (la) – Weil er Ärzte, speziell den Rosenheimer Mediziner Dr. Nikolaus Klecker, in einem Flugblatt mit “Terroristen gleichgesetzt” habe, die Patienten “Nervengift” implantierten, wurde gestern der arbeitslose 52-jährige Karl Krafeld aus Dortmund vom Amtsgericht Rosenheim zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass mit der Feststellung von Karl K., in seinem Flugblatt, das er dem Rosenheimer Mediziner sogar persönlich zugestellt habe, eindeutig der Tatbestand der “formalen Beleidigung und Ehrverletzung” erfüllt sei.

Das Argument des Impfgegners aus Nordrhein-Westfalen, der sich selbst verteidigte, man habe im Prozess keinen Gegenbeweis für seine These vorgelegt, dass Impfen gesundheitsschädlich sei und die Anklage deshalb unberechtigt wäre, ließ das Gericht nicht gelten.

Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten zudem vor, keine Reue gezeigt zu haben. Eine Strafmilderung sei deshalb nicht angebracht. Da eine große Zahl von Impfgegnern im Gerichtssaal immer wieder lautstark ihre Sympathien für den Angeklagten bekundeten, mahnte das Gericht wiederholt zur Ruhe. Der Saal dürfe nicht als Platz für eine “Show” oder ein “Event” missbraucht werden.

Der 52-jährige Angeklagte nahm das Urteil unter Protest entgegen. Er kann innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen. Nach dem Urteilsspruch kam es erneut zu lautstarken Unmutsäußerungen der Impfgegner. Einen Zuhörer ließ der Richter sogar von Justizbeamten festnehmen, weil er ihn und den Staatsanwalt zuvor übel beschimpft hatte.

Quelle:
Oberbayerisches Volksblatt (OVB) online: Krafeld verurteilt, 10.12.2002 (Hinweis: Linkumstellung seither, Link defekt, auch im Archiv des OVB nicht erreichbar)