Unwissen – Unglauben – Unwahrheiten

 

2002 December

Impfgegner Lanka erhält Strafanzeige

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2002-12-12, 21:51 [Thursday]

… weil er im Prozeß gegen Karl Krafeld austickte …

Stefan Lanka, Impfgegner, klein-klein Verlag
Stefan Lanka, Impfgegner, klein-klein Verlag
Schon wieder Anzeige gegen einen Impfgegner Rosenheim (la) – Nach der Verurteilung des 52-jährigen Impfgegners Karl Krafeld aus Dortmund wegen Beleidigung und Ehrverletzung durch das Rosenheimer Amtsgericht am Montag – er hatte, wie berichtet, einen Rosenheimer Arzt mit einem “Terroristen” verglichen – wurde erneut ein Impfgegner wegen Beleidigung angezeigt.

Der Mann war, wie ebenfalls berichtet, noch im Gerichtssaal festgenommen worden, nachdem er Richter und Staatsanwalt übel beschimpft hatte. Eine Polizeistreife brachte ihn anschließend im Streifenwagen zur Direktion, wo seine Personalien festgestellt wurden.

Es handelt sich um einen 39-jährigen Doktor der Biologie und Virologie aus Stuttgart (Stefan Lanka). Danach wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet nun ein Verfahren wegen Beleidigung eines Staatsanwalts und Richters.

Die Kampagne der Impfgegner gegen Rosenheimer Ärzte hatte bereits im vergangenen Jahr für großen Wirbel und Empörung gesorgt.

Quelle:
Oberbayerisches Volksblatt (OVB) online: Ermittlungsverfahren gegen Lanka. Hinweis: Linkumstellung seither, Link defekt, auch im Archiv des OVB nicht erreichbar)

Krimineller Krafeld

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2002-12-11, 21:09 [Wednesday]

… Impfgegner von Gericht verurteilt …

Rosenheim (la) – Weil er Ärzte, speziell den Rosenheimer Mediziner Dr. Nikolaus Klecker, in einem Flugblatt mit “Terroristen gleichgesetzt” habe, die Patienten “Nervengift” implantierten, wurde gestern der arbeitslose 52-jährige Karl Krafeld aus Dortmund vom Amtsgericht Rosenheim zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass mit der Feststellung von Karl K., in seinem Flugblatt, das er dem Rosenheimer Mediziner sogar persönlich zugestellt habe, eindeutig der Tatbestand der “formalen Beleidigung und Ehrverletzung” erfüllt sei.

Das Argument des Impfgegners aus Nordrhein-Westfalen, der sich selbst verteidigte, man habe im Prozess keinen Gegenbeweis für seine These vorgelegt, dass Impfen gesundheitsschädlich sei und die Anklage deshalb unberechtigt wäre, ließ das Gericht nicht gelten.

Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten zudem vor, keine Reue gezeigt zu haben. Eine Strafmilderung sei deshalb nicht angebracht. Da eine große Zahl von Impfgegnern im Gerichtssaal immer wieder lautstark ihre Sympathien für den Angeklagten bekundeten, mahnte das Gericht wiederholt zur Ruhe. Der Saal dürfe nicht als Platz für eine “Show” oder ein “Event” missbraucht werden.

Der 52-jährige Angeklagte nahm das Urteil unter Protest entgegen. Er kann innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen. Nach dem Urteilsspruch kam es erneut zu lautstarken Unmutsäußerungen der Impfgegner. Einen Zuhörer ließ der Richter sogar von Justizbeamten festnehmen, weil er ihn und den Staatsanwalt zuvor übel beschimpft hatte.

Quelle:
Oberbayerisches Volksblatt (OVB) online: Krafeld verurteilt, 10.12.2002 (Hinweis: Linkumstellung seither, Link defekt, auch im Archiv des OVB nicht erreichbar)