Komplementärmedizin
Siehe: ∴Alternativmedizin (Hauptartikel) | ∴Komplementärwissenschaft
Sammelbegriff für medizinische Verfahren und Arzneimittel, die ihre Wirksamkeit nicht in kontrollierten Studien bewiesen haben und auf spekulativen Theorien beruhen. Zu den bekanntesten in Deutschland gehören ∴Homöopathie, ∴Bachblütentherapie und ∴anthroposophische Medizin.
Verfahren der Komplementär- und Alternativmedizin werden von Ärzten, aber auch von ∴Heilpraktikern und anderen Gesundheitsdienstleistern angeboten. Die Ausbildungsstandards sind uneinheitlich. Für viele komplementärmedizinische Präparate sieht das Arzneimittelgesetz erleichterte Zulassungsbedingungen vor. Unter diese Sonderregelung fallen die Mittel der so genannten „besonderen Therapierichtungen“ anthroposophische Medizin, Homöopathie und Pflanzenheilkunde (Phytotherapie). Für ihre Zulassung zum Markt muß – anders als bei konventionellen Arzneimitteln – kein Wirksamkeitsnachweis erbracht werden.
Inge Hüsgen, Prof. Dr. Jürgen Windeler



